ENERGIEKOSTENPAUSCHALE

Das Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen kann nun unter folgendem Link beantragt werden:

https://www.energiekostenpauschale.at/

Es finden sich unter diesem Link auch FAQs sowie ein Video.

Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von EUR 10.000 und einem Höchstjahresumsatz von EUR 400.000.

Ausgenommen von der Antragstellung sind u.a. die freien Berufe (z.B. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Architekten).